Zum Durchklicken
Welche Daten wohin gehen
Vom neuen Spielkonto bis zur Auszahlung: welche Angaben der Anbieter prüft und an Sperrdatei, Limitdatei und Zahlungsweg weitergibt, nach GlüStV 2021 und GwG.
Zur Registrierung gehören 6 Angaben; der Anbieter muss sie prüfen, bevor er auszahlt.
Ohne Spielkonto darf niemand spielen, und bei demselben Anbieter ist nur ein Konto erlaubt (§ 6a Abs. 1 GlüStV 2021). Für das Konto registrieren Sie sich mit 6 Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz. Der Anbieter muss ihre Richtigkeit mit geeigneten und zuverlässigen Verfahren prüfen. Die Tabelle zeigt, welche Daten wohin gehen; markiert ist das Spielkonto beim Anbieter.
Vor der Prüfung höchstens 72 Stunden Spiel und 100 € Einzahlung; eine Auszahlung ist nicht zulässig.
Bis die Angaben bestätigt sind, sind Spiel und Auszahlung grundsätzlich unzulässig. Ein Anbieter darf aber 72 Stunden ab der Registrierung das Spielen bis zu einer Einzahlung von 100 € erlauben, wenn Sie vorher bestätigt haben, dass Auszahlungen bis zur Prüfung nicht möglich sind (§ 6a Abs. 4). Im erfundenen Beispiel gehen 40 € und 50 € durch, weitere 30 € nicht. Eine Auszahlung klappt erst nach der Bestätigung.
1 von 6 Angaben weicht vom Ausweis ab: Der Anbieter fordert einen Nachweis an und prüft erneut.
Die Beispielperson ist erfunden. Sie ist umgezogen, im Ausweis steht noch die alte Adresse. 5 der 6 Angaben stimmen, der Wohnsitz nicht. Lässt sich eine Angabe nicht bestätigen, muss der Anbieter Sie zur Korrektur oder zu einem Nachweis auffordern und die neue Angabe wieder prüfen (§ 6a Abs. 3). Für den Wohnsitz ist das oft eine Meldebescheinigung. Jede Korrektur kostet Zeit, eine feste Frist nennt das Gesetz nicht.
An die Sperrdatei gehen 3 der 6 Angaben; zurück kommt nur „gesperrt“ oder „nicht gesperrt“.
Bevor Sie spielen, gleicht der Anbieter Sie mit der Sperrdatei OASIS ab; online geschieht das unmittelbar vor dem ersten Spiel (§ 8 Abs. 3). Laut Regierungspräsidium Darmstadt schickt die Abfrage Name, Vorname und Geburtsdatum und erhält eine von 2 Antworten. Mehr erfährt der Anbieter nicht. Der Abgleich trifft nur dann die richtige Person, wenn diese drei Angaben vorher geprüft wurden. Details stehen beim Ratgeber zur OASIS-Spielersperre.
In Limit- und Aktivitätsdatei stehen die 6 Angaben nur als Pseudonym; die Behörde kennt keine Namen.
Für das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und gegen paralleles Spiel übermittelt der Anbieter Ihre Identitätsangaben an zwei zentrale Dateien (§ 6c Abs. 4, § 6h Abs. 2). Das Gesetz erlaubt, sie durch ein Pseudonym zu ersetzen, und so arbeitet die GGL: Sie kennt nach eigener Aussage weder Namen noch Geburtsdatum oder Anschrift. In der Limitdatei stehen dazu Ihr Limit und die Einzahlungen, in der Aktivitätsdatei der Status „aktiv“.
Zahlungen laufen über Konto oder Karte auf Ihren Namen; eine neue Bankverbindung wird erneut geprüft.
Das Geldwäschegesetz bindet das Geld an die geprüfte Person. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf Ihren Namen eingerichtet ist (§ 16 Abs. 7 GwG); Einzahlungen kommen per Lastschrift, Überweisung oder einer Karte auf Ihren Namen (§ 16 Abs. 4 GwG). Ändern Sie die Bankverbindung, prüft der Anbieter Ihre Angaben erneut; bis dahin zahlt er nur auf die bisher hinterlegte Verbindung aus (§ 6a Abs. 6).
Ohne geprüfte Angaben hinge jeder der 4 Abgleiche an ungeprüften Daten; keiner wäre verlässlich.
Was die Prüfung verhindert, zeigt die Gegenrechnung. Sperrdatei, Limitdatei, Aktivitätsdatei und Auszahlungskonto ordnen alles einer Person zu. Stimmen die Angaben nicht, greift keiner der 4 Abgleiche verlässlich: Eine Sperre, ein Limit oder ein Status beträfe womöglich eine andere Person. Deshalb verlangt das Gesetz die Identifizierung als Bedingung jeder Erlaubnis für Glücksspiel im Internet (§ 4 Abs. 5 Nr. 1). Fehlen solche Schutzmaßnahmen, handelt es sich laut GGL höchstwahrscheinlich um unerlaubtes Glücksspiel.
Einzahlungsdaten fallen nach Monatsende weg, Ausweisdaten bleiben im Beispiel bis 31.12.2032.
Zum Schluss die Fristen, nachgerechnet aus den Vorschriften. Einzahlungen löscht die Limitdatei nach Ablauf des Monats, die übrigen Daten ein Jahr nach der letzten Aktivität (§ 6c Abs. 7 und 8). Der Status „aktiv“ verschwindet 5 Minuten nach der Abmeldung. Am längsten bleiben die Ausweisdaten beim Anbieter: fünf Jahre ab Ende des Jahres, in dem das Konto endet (§ 8 Abs. 4 GwG). Bei Schließung am 15.03.2027 also bis 31.12.2032.
Quellen
- Bayerische Staatskanzlei: § 6a GlüStV 2021 – Spielkonto (Registrierung, Prüfung, 72 Stunden und 100 €, Neuprüfung), abgerufen 22.10.2026
- Bayerische Staatskanzlei: § 6c GlüStV 2021 – Limitdatei, gespeicherte Daten und Löschfristen, abgerufen 22.10.2026
- Bayerische Staatskanzlei: § 6h GlüStV 2021 – Aktivitätsdatei, abgerufen 22.10.2026
- Bayerische Staatskanzlei: § 8 GlüStV 2021 – Abgleich mit dem Sperrsystem, abgerufen 22.10.2026
- Bayerische Staatskanzlei: § 4 GlüStV 2021 – Erlaubnis, Abs. 5 Nr. 1, abgerufen 22.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 16 GwG – Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet, abgerufen 22.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 8 GwG – Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht, abgerufen 22.10.2026
- Regierungspräsidium Darmstadt: OASIS, Fragen und Antworten (Spielerstatusabfrage), abgerufen 22.10.2026
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: FAQs zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (Pseudonym), Stand 06.08.2025, abgerufen 22.10.2026
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: Spielerschutz – Gesetze, Nutzen & Maßnahmen, Seitenstand 26.05.2026, abgerufen 22.10.2026