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Was bei einer Einzahlung geprüft wird
Ein Beispielmonat mit drei Anbietern und einem Limit: wie die Limitdatei jede Einzahlung prüft, annimmt oder ablehnt, nach § 6c GlüStV 2021.
Ihr Limit gilt für alle Anbieter zusammen: im Beispiel 300 € im Monat, höchstens 1.000 €.
Bei der Registrierung legen Sie ein monatliches Einzahlungslimit fest, das über alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis zusammen gilt (§ 6c Abs. 1 GlüStV 2021). Es darf grundsätzlich 1.000 € nicht übersteigen. Das Beispiel ist erfunden: ein Limit von 300 €, drei Anbieter A, B und C, ein Monat mit 30 Tagen. Alle drei Anbieter fragen dieselbe Limitdatei ab, zu Monatsbeginn steht der Zähler bei 0 €.
Vor jeder Einzahlung fragt der Anbieter die Datei: 100 € bei A und 150 € bei B passen.
Bevor eine Einzahlung abgeschlossen wird, übermittelt der Anbieter die Daten zu Ihrer Identifizierung und den beabsichtigten Betrag an die Limitdatei (§ 6c Abs. 6). Die Datei antwortet, ob das Limit schon erschöpft ist oder durch die Einzahlung überschritten würde. Trifft beides nicht zu, wird der Betrag als Einzahlung gespeichert. Nach 100 € bei Anbieter A und 150 € bei Anbieter B stehen 250 € im Zähler, 50 € sind noch frei.
100 € bei C würden das Limit überschreiten: abgelehnt, C darf den Rest von 50 € nennen.
Am Tag 9 sollen bei Anbieter C 100 € eingezahlt werden. Zusammen mit den 250 € wären das mehr als 300 €, also lehnt C die Einzahlung ab. Abgelehnt wird schon, wenn das Limit nur überschritten würde. Die Datei meldet den noch freien Rest von 50 €, den C Ihnen nennen darf; ein neuer Vorgang über 50 € wird erneut geprüft und angenommen. Danach steht der Zähler bei 300 €.
Die Erhöhung auf 600 € am Tag 12 wirkt erst ab Tag 20; vorher wird abgelehnt.
Das Limit ist erschöpft, eine Einzahlung von 20 € bei A wird abgelehnt. Am selben Tag 12 wird das Limit auf 600 € erhöht. Eine Erhöhung wirkt erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen (§ 6c Abs. 3); nach der Fristberechnung der GGL mit Ablauf des siebten Tages nach dem Antrag, im Beispiel also ab Tag 20. Bis dahin gilt weiter 300 €, auch die 100 € bei B am Tag 15 gehen nicht durch. Eine Senkung hätte sofort gegolten.
Auch ein abgebrochener Zahlungsversuch über 80 € zählt: Stand 480 € von 600 €.
Ab Tag 20 gilt das Limit von 600 €, die 100 € bei B werden angenommen. Am Tag 22 bricht eine Zahlung über 80 € bei C ab, etwa wegen einer gestörten Verbindung. Gezählt wird sie trotzdem: Die GGL schreibt, dass auch fehlgeschlagene Einzahlungen erfasst werden und sich nicht nachträglich korrigieren lassen. Der Zähler steht damit bei 480 €, frei sind noch 120 €.
Prüfte jeder der 3 Anbieter nur für sich, wären bis zu 1.800 € statt 600 € möglich.
Die Gegenrechnung zeigt, was die gemeinsame Datei verhindert. Für sich allein kennt jeder Anbieter nur die Einzahlungen bei ihm: A sieht 100 €, B 250 €, C 130 €. Würde jeder nur diese Beträge gegen das Limit von 600 € halten, ließen sich bei 3 Anbietern bis zu 1.800 € im Monat einzahlen. Weil alle dieselbe Limitdatei abfragen, zählt jeder Euro überall mit, und die Grenze bleibt bei 600 €.
Tag für Tag nachgerechnet: 8 Versuche, 3 abgelehnt, an 0 Tagen lag der Stand über dem Limit.
Zur Gegenprobe rechnet das Modell den Monat Tag für Tag nach. Von 8 Einzahlungsversuchen wurden 5 gezählt, darunter der abgebrochene, und 3 abgelehnt. An keinem der 30 Tage lag der Stand über dem Limit, das an diesem Tag galt. Am Ersten des Folgemonats beginnt der Zähler wieder bei 0 €. Ältere Monate hält die Limitdatei nicht vor: Einzahlungsdaten werden nach Monatsende gelöscht (§ 6c Abs. 7).
Quellen
- Bayerische Staatskanzlei: § 6c GlüStV 2021 – Abs. 1 (anbieterübergreifendes Limit, grundsätzlich 1.000 €), Abs. 3 (Senkung sofort, Erhöhung nach sieben Tagen), Abs. 6 (Abfrage vor jeder Einzahlung), abgerufen 22.10.2026
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: FAQs zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (Fristberechnung, fehlgeschlagene Einzahlungen, Neubeginn am Monatsersten), Stand 06.08.2025, abgerufen 22.10.2026
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: Die LUGAS-Zentraldateien – Limitdatei und Aktivitätsdatei, abgerufen 22.10.2026