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So prüfen Sie die deutsche Erlaubnis eines Online-Casinos
Die amtliche Whitelist der GGL als Prüfweg: von der Internetadresse über die Glücksspielart bis zum Stand-Datum, ausgezählt an der Liste vom 02.10.2026.
Die Whitelist vom 02.10.2026 führt 200 Internetadressen, 98 davon für virtuelle Automatenspiele.
Ob ein Online-Casino eine deutsche Erlaubnis hat, zeigt die amtliche Liste, die die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 im Internet veröffentlicht. Der Stand vom 02.10.2026 nennt 166 Inhaber; 104 davon haben mindestens eine Internetadresse, zusammen 200. Für Online-Slots zählen die 98 Adressen in der Rubrik Virtuelle Automatenspiele. Jedes Kästchen im Bild steht für eine Adresse, Namen zeigt es keine.
Alle 98 Adressen für Automatenspiele enden auf .de; keine ihrer .com-Formen steht in der Liste.
Gesucht wird die Adresse, unter der Sie spielen wollen, und zwar Zeichen für Zeichen. § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 verlangt für Glücksspiel im Internet eine Domain mit der Endung .de, und tatsächlich enden alle 98 Adressen für Automatenspiele so. Für keine von ihnen steht die gleichnamige .com-Adresse in der Liste. Eine ähnlich klingende Adresse oder eine andere Endung ist deshalb ein anderes Angebot, für das die Liste keine Erlaubnis nennt.
Die Rubrik zählt: 17 Adressen stehen nur für Sportwetten in der Liste, nicht für Automatenspiele.
Die Liste ordnet jede Adresse einer von 12 Glücksspielarten zu. Ein Treffer allein reicht deshalb nicht, es kommt auf die Rubrik an. Von 33 Adressen für Sportwetten stehen 17 ausschließlich dort. Wer unter einer solchen Adresse Slots angeboten bekommt, findet dafür in der Liste keine Erlaubnis. Für Online-Slots muss die Adresse in der Rubrik Virtuelle Automatenspiele stehen, zum Stand des Bildes bei 98 Adressen.
Der Eintrag nennt Inhaber, Gebiet und Behörde; alle 98 Adressen tragen ein Erlaubnisdatum.
Ein Eintrag besteht aus wenigen Feldern: Inhaber, Glücksspielart, Anschrift, Vertriebsgebiet, Zuständigkeit, Internetseite und die Daten der Erlaubnis. Bei den Automatenspielen ist in allen 36 Einträgen die GGL zuständig, alle gelten länderübergreifend. Jede der 98 Adressen trägt ein erstmaliges Erlaubnisdatum, 2 zusätzlich ein Folgeerlaubnisdatum. Diese Felder bestätigen, dass eine Erlaubnis besteht, und für welches Gebiet.
36 Inhaber für 98 Adressen: Einer allein führt 41, darum zählt der Name im Impressum.
Hinter den 98 Adressen für Automatenspiele stehen 36 Inhaber. 22 von ihnen haben genau eine Adresse, 14 mehrere, einer allein 41. Ein Markenname verrät deshalb wenig. Der Abgleich gelingt über den Firmennamen: Er steht im Eintrag und sollte zum Impressum der Seite passen. Zusätzlich muss ein Erlaubnisinhaber auf seiner Startseite gut sichtbar angeben, dass er eine Erlaubnis hat und unter wessen Aufsicht er steht (§ 6e Abs. 3).
Für Online-Casinospiele wie Roulette nennt die Liste 5 Einträge: 4 in Schleswig-Holstein, 1 in Bayern.
Ein Eintrag für Automatenspiele erlaubt Slots, kein Roulette und kein Blackjack. Online-Casinospiele führt die Liste in einer eigenen Rubrik, die Länder regeln sie selbst (§ 22c GlüStV 2021): 5 Einträge mit 8 Adressen, 4 mit Vertriebsgebiet Schleswig-Holstein, 1 für Bayern. Für die übrigen Länder steht dort kein Eintrag. Über Bonus, Auszahlungsdauer oder Spielauswahl sagt kein Eintrag etwas.
Die Liste lebt: 2026 kamen bis zum Stand 02.10.2026 4 Adressen für Automatenspiele neu dazu.
Ein Ergebnis gilt nur für den Stand der Liste. Die Fassung vom 02.10.2026 zeigt 4 Adressen für Automatenspiele, deren erstmalige Erlaubnis aus dem Jahr 2026 stammt, die jüngste vom 02.10.2026. Erlaubnisse kommen hinzu, andere enden. Prüfen Sie deshalb das Datum oben auf der Seite der GGL und schlagen Sie eine Adresse neu nach, statt sich auf eine ältere Übersicht zu verlassen.
Quellen
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist), zuletzt aktualisiert am 02.10.2026, abgerufen und ausgezählt 22.10.2026
- Bayerische Staatskanzlei: § 9 GlüStV 2021 – Abs. 8, amtliche Liste der Erlaubnisinhaber, abgerufen 22.10.2026
- Bayerische Staatskanzlei: § 6e GlüStV 2021 – Abs. 3, Domain mit .de und Hinweis auf die Erlaubnis, abgerufen 22.10.2026
- Bayerische Staatskanzlei: § 22c GlüStV 2021 – Online-Casinospiele, abgerufen 22.10.2026