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Wie aus einem Bonus ein Pflichtumsatz wird
Ein erfundenes Angebot mit üblichen Bedingungen: wie Faktor, Basis und Frist den nötigen Einsatz bestimmen und was der Hausvorteil auf dem Weg dorthin mit dem Guthaben macht.
50 € Einzahlung, 100 % Bonus: Der Anbieter legt 50 € dazu, auf dem Konto liegen 100 €.
Das Angebot ist erfunden, seine Bedingungen sind in Deutschland verbreitet: 100 % auf die erste Einzahlung, höchstens 100 €, 30-facher Umsatz auf Einzahlung und Bonus, 30 Tage Frist. Wer 50 € einzahlt, bekommt 50 € Bonus; die Obergrenze greift erst ab 100 € Einzahlung. Auf dem Spielkonto liegen damit 100 €. Auszahlen lässt sich davon im Beispiel nichts, bevor der Umsatz erfüllt ist.
Derselbe Faktor 30: auf den Bonus 1.500 € Umsatz, auf Einzahlung und Bonus 3.000 €.
Der Umsatzfaktor sagt, wie oft ein Betrag eingesetzt werden muss. Entscheidend ist, welcher Betrag gemeint ist. Bezieht sich der Faktor nur auf den Bonus, sind 30 × 50 € = 1.500 € nötig. Bezieht er sich auf Einzahlung und Bonus, sind es 30 × 100 € = 3.000 €. Die Basis verdoppelt den Umsatz, obwohl die Werbezeile gleich bleibt. Das Beispiel rechnet weiter mit 3.000 €.
3.000 € zu 1 € je Runde sind 3.000 Runden, mindestens 4 Std. 10 Min. reine Spielzeit.
Gespielt wird zum Grundeinsatz von 1 € je Runde nach § 22a Abs. 7 GlüStV 2021. Höhere Stufen bis 5 € sind seit dem 01.07.2026 unter Bedingungen möglich, das Beispiel bleibt bei 1 €. Ein Spiel dauert im Durchschnitt mindestens 5 Sekunden, also brauchen 3.000 Runden mindestens 15.000 Sekunden: 4 Std. 10 Min. Verteilt auf die Frist von 30 Tagen sind das knapp 9 Minuten am Tag.
96 % Quote: 3.000 € Umsatz kosten im Mittel 120 €, mehr als die 100 € Guthaben.
Jeder Euro Umsatz kostet im Mittel den Hausvorteil des Slots. Das Beispiel nutzt denselben erfundenen Gewinnplan wie die Erklärung zur Auszahlungsquote, er zahlt 96 % zurück. Von 3.000 € Umsatz bleiben rechnerisch 4 %, also 120 €, beim Anbieter. Das ist mehr als das ganze Guthaben von 100 € und mehr als doppelt so viel wie der Bonus. Mit der Basis nur auf den Bonus wären es 60 €.
Der erste Durchlauf: Bei 1.057 € Umsatz ist das Guthaben aufgebraucht, 0 € bleiben.
Die Linie zeigt das Guthaben nach jeweils 10 Runden, gemessen am geschafften Umsatz. Es ist der erste von 100.000 Durchläufen, die das Rechenmodell mit festem Startwert für den Zufall zieht, kein ausgesuchter. Unterwegs steht das Konto einmal bei 156 €, nach 1.057 Runden ist es leer. Zum Ziel von 3.000 € fehlen dann noch 1.943 €. Ausgezahlt wird in diesem Durchlauf nichts.
100.000 Durchläufe: Nur 12 % erreichen die 3.000 € Umsatz, der mittlere endet bei 0 €.
Das Rechenmodell wiederholt den Durchlauf 100.000-mal. 12 % schaffen den Umsatz von 3.000 €, alle anderen verbrauchen das Guthaben vorher. Wer durchkommt, hat in der Mitte 428 € auszahlbar, weil seltene hohe Gewinne den Weg tragen. Mit dem Faktor nur auf den Bonus erreichen 19 % die nötigen 1.500 €. Auch dann endet der mittlere Durchlauf bei 0 €, denn mehr als die Hälfte geht leer aus.
Im Mittel bleiben 62,36 € von 100 €, doch 88 % der Durchläufe enden bei 0 €.
Ein Bonus von 50 € klingt nach geschenktem Geld. Rechnerisch kostet der Umsatz 120 €, doch bei leerem Konto ist Schluss, deshalb bleiben im Mittel aller Durchläufe 62,36 € auszahlbar. Dieser Schnitt entsteht aus wenigen großen Ergebnissen: 88 % der Durchläufe enden bei 0 €. Mit dem Faktor nur auf den Bonus wären es im Mittel 72,51 €. Ein Durchschnitt ist kein Ergebnis, das Sie erwarten können.
200.000 Durchläufe, 163.369.666 Runden: gemessen 96,01 %, laut Gewinnplan 96 %.
Die Gegenprobe nimmt alle 200.000 Durchläufe beider Varianten zusammen. In 163.369.666 Runden wurden 96,01 % der Einsätze ausgezahlt, der Gewinnplan sieht 96 % vor. Zweite Probe: Im Mittel wurden 926,21 € umgesetzt. 100 € Guthaben minus 4 % davon ergeben 62,95 €, gemessen sind 62,36 €. Die kleine Abweichung kommt aus dem Zufall der Ziehung. Was vom Guthaben bleibt, hängt am Umsatz und an der Quote.
Quellen
- Bayerische Staatskanzlei: § 22a GlüStV 2021 – Abs. 6 (Mindestdauer je Spiel), Abs. 7 (Einsatz), Abs. 3 und 8 (Gewinnplan), abgerufen 22.10.2026
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: Entscheidungsrichtlinie zur Anpassung des Höchsteinsatzes gemäß § 22a Abs. 7 Satz 2 GlüStV 2021, gültig ab 01.07.2026